Risikominimierung

Risikominimierung


Neben der steuerlichen Optimierung ist das Risiko-Management-Konzept zur Eingrenzung der üblichen Pensionsrisiken von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg des Versorgungssystems.

Das zentrale Element des Risiko-Management-Konzeptes besteht in der Konzentration der Versorgungsleistung auf eine Kapitalleistung. Durch die Erteilung einer Kapitalzusage wird das Hauptrisiko einer herkömmlichen Pensionszusage eliminiert:  Das Langlebigkeitsrisiko.

Durch den Ausschluss rentenförmiger Versorgungsleitungen wird die Risikosituation der GmbH spürbar positiv beeinflusst. Die im Falle einer rentenförmigen Zusage ansonsten ungewisse - und daher nur schwer kalkulierbare - Ver-pflichtung wird durch die Kapitalzusage (zumindest der Höhe nach) zu einer gewissen Verpflichtung, bei der die Höhe des Verpflichtungsumfangs und des regulären Fälligkeitszeitpunktes klar und eindeutig vereinbart wird. Die ver-bleibende (Rest-)Ungewissheit beschränkt sich zukünftig nur noch auf die Zeit bis zum Erreichen der vereinbarten Altersgrenze.

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass eine derartige Gestaltung in der Praxis auch viel leichter in eine Nachfolgeregelung zu integrieren ist, da die Nachfolger sich nicht mehr mit der möglichen Bewertung einer lebenslangen - und somit ungewissen - Versorgungsverpflichtung auseinandersetzen müssen.

Über die Form der Kapitalzusage wird auch die unerwünschte Belastung der Handelsbilanz durch explodierende Pensionsrückstellungen ausgeschaltet, da die Höhe der Kapitalleistung die Höhe der maximalen Rückstellungshöhe de-finiert (sowohl für die Steuer- als auch für die Handelsbilanz). Denn die Wertdifferenzen, die bei herkömmlichen rentenförmigen Pensionszusagen zwischen der steuer- und der handelsrechtlichen Pensionsrückstellung bestehen, werden durch das Konzept während der Anwartschaftsphase auf ein absolutes Minimum begrenzt.

Weitere Elemente des Risiko-Management-Konzeptes, die verhindern, dass sich die herkömmlichen Risiken, die bei der Erteilung einer Pensionszusage nach "altem Muster" üblicherweise auftreten, erst gar nicht entwickeln können:
  • Ausschluss unnötiger betriebsrentenrechtlicher Beschränkungen
  • Eingrenzung von vorzeitigen Versorgungsfällen
  • Erdienungszeitraum beginnt mit Zusageerteilung
  • Beherrschbarkeit bei ungewollten Störfallen
  • Insolvenzschutz

Die ausführliche Beschreibung des Risiko-Management-Konzeptes finden Sie in Teil 2 unserer Beitragsreihe in der Gestaltenden Steuerberatung (GStB), welchen Sie hier einsehen können:

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