Ist der Geschäftsführer Kraft seiner Beteiligung/Leitungsmacht als Unternehmer
zu beurteilen, so unterliegt er nicht der Sozialversicherungspflicht. Ein Unternehmer benötigt daher keine ergänzende, sondern eine ersetzende Altersversorgung.
In beiden Situationen steht der Geschäftsführer vor der Qual der Wahl:
Immobilien, Aktien, Fonds, Wertpapiere, Gold, private Versicherungen, staatliche geförderte private Altersversorgung oder doch lieber einer betriebliche Altersversorgung?
Die Auswahl erscheint schier unbegrenzt.